|
|
DDR- Geschichte
|
Smolka
12. Juli 1960
Der Thüringer Manfred Smolka wird aufgrund eines politisch motivierten
Todesurteils der SED-Justiz hingerichtet
Am 5. Mai 1960 hatte das Bezirksgericht Erfurt den ehemaligen
Oberleutnant der Grenzpolizei Manfred Smolka zum Tode verurteilt.
Der 29jährige Smolka, der seine Arbeit für die Grenzpolizei
längst aufgegeben hatte, war später in den Westen gegangen.
Er kam im August 1959 nochmals zurück in den Grenzraum bei Titschendorf
(Im Kreis Lobenstein), um sich mit seiner Frau und seiner Tochter
zu treffen, die zu ihm herüberkommen wollten. Sein Freund Renn,
der ebenfalls flüchten wollte und den Smolka zur Vorbereitung
der Flucht seiner Familie um Hilfe gebeten hatte, muss den Brief
sofort zur Stasi gebracht haben. Am vereinbarten Treffpunkt
der Familie warteten dann jedenfalls schon 20 Stasi-Männer,
die Smolka dann auf der westlichen Grenzseite anschossen, herüberholten
und inhaftierten.
Die Stasi-Hauptabteilung I bearbeitete über Smolka den Operativvorgang
"Verräter". Der verantwortliche Stasi-Mann Thomas gestand später
ein, dass die Gasmaske (als angebliches Spionage-Objekt) gezielt
von der Stasi eingesetzt worden war. Angeblich sollte Smolkas
Freund Renn diese bei seiner eigenen Flucht für Smolka mitbringen.
Viele Monate lang musste Smolka die Verhöre im zentralen Stasi-Knast
Hohenschönhausen über sich ergehen lassen, ehe die Verhörer
in ihren von Smolka gegengezeichneten Niederschriften das beabsichtigte
(aber falsche) "Geständnis" über eine angebliche Spionagearbeit
für den amerikanischen Geheimdienst in den Händen hielten.
Zehn Monate später kam es im Erfurter Bezirksgericht zu einem
großen Strafprozess wegen angeblicher Militärspionage, der auf
DDR-Militärangehörige zugleich "erzieherisch" wirken sollte.
Das Todesurteil war schon vorher anvisiert - die Unterschrift
Mielkes auf einem internen Paper bestätigt das. Dass Smolka
das angebliche Geständnis wiederrief, spielte im Prozess keine
Rolle. Dafür umso mehr beachtet war der völlig aus der Luft
gegriffene Vorwurf, Smolka habe dem amerikanischen Geheimdienst
eine DDR-Truppenschutzmaske ausliefern und damit die DDR-Bevölkerung
schutzlos den chemischen Kampfstoffen der US-Imperialisten ausliefern
wollen. Damit wurde er als "millionenfacher Mörder" verunglimpft.
Das Todesurteil wurde am 5. Mai 1960 in Erfurt ausgesprochen,
ein Gnadenantrag abgelehnt. Manfred Smolka wurde am 12. Juli
in Leipzig mittels einer Guillotine hingerichtet. Smolkas Frau
musste vier Jahre im Zuchthaus verbringen und erfuhr erst danach
vom Tode ihres Mannes.
1994 gab es einen Strafprozess gegen den inzwischen 82-jährigen
beteiligten Staatsanwalt Wieseler, gegen den über drei Jahre
Haft beantragt wurden und der vom Gericht zu 10 Monaten Haft
auf Bewährung und zu 10.000 DM Schadensersatz für die Familie
Smolka verurteilt wurde - wegen Beihilfe zum Totschlag und zur
Rechtsbeugung.
Auch der Sonneberger Freund und Kollege Smolkas kam in Bamberg
vor Gericht, obwohl er seine Verantwortung leugnete.
{zurück] |
|
|